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   FG Hessen, 26.03.1996 - 7 K 2359/95   

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FG Hessen, 26.03.1996 - 7 K 2359/95 (https://dejure.org/1996,9990)
FG Hessen, Entscheidung vom 26.03.1996 - 7 K 2359/95 (https://dejure.org/1996,9990)
FG Hessen, Entscheidung vom 26. März 1996 - 7 K 2359/95 (https://dejure.org/1996,9990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Milcherzeugers für Milchgarantiemengenabgabe und die dafür anfallenden Zinsen; Fälligkeit eines durch die Verwaltungsbehörde nachgeforderten Abgabenbetrages; Begriff des "geschuldeten" Betrages; Vorlage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.08.1993 - VII R 123/92

    Anfechtung des Zinsbescheides für Milch-Garantiemengenabgabe

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  • BFH, 20.09.1995 - X R 86/94

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen

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  • BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94

    Festsetzung von Milch-Garantiemengenabgaben - Vom vorherigen Einbehalt der Abgabe

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  • FG Hessen, 07.05.1998 - 7 K 424/98

    Zinsen; Milchreferenzmenge; Fälligkeit; Gemeinschaftsrecht; Bindungswirkung;

    Der Senat hat mit Beschluß vom 26. März 1996 im Verfahren 7 K 2359/95, auf den wegen der Einzelheiten des Sachund Streitstandes verwiesen wird, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Frage der Auslegung des Artikels 15 Abs. 4 der Verordnung ( EWG ) Nr. 1546/88 der Kommission vorn 3. Juni 1988 eingeholt.

    Die Klage ist abzuweisen, nachdem aufgrund der im Verfahren 7 K 2359/95 eingeholten Vorabentscheidung, an die der Senat gebunden ist (EuGH, Urteil vorn 3. Februar 1977 Rs 52/76 in EuGHE 1977, 163, 183), davon auszugehen ist, daß die Zinsfestsetzung der beklagten Verwaltungsbehörde zutreffend ist, weil der Fälligkeitszeitpunkt richtig angesetzt wurde und andere Fehler bei der Zinsberechnung nicht feststellbar sind.

  • BFH, 06.08.1996 - VII B 58/96

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer Divergenz zu einem Urteil des

    Wie dem späteren Vorabentscheidungsersuchen des FG vom 26. März 1996 7 K 2359/95 Rs. C-125/96 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 158/11) zu entnehmen ist, sind später auch dem FG Zweifel an der von ihm ursprünglich angenommenen Tragweite der betreffenden EuGH- Entscheidung gekommen.
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